Was sich im Juli für Autofahrer ändert
Wer sich nach dem 7. Juli 2024 einen Neuwagen kaufen möchte, muss sich auf einige Veränderungen gefasst machen. Denn es treten verschiedene EU-Vorschriften für Neuwagen in Kraft, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen sollen. „Drei zentrale Neuerungen betreffen die Einführung von smarten Tempowarnern, Schnittstellen für Alkohol-Wegfahrsperren und die verpflichtende Ausstattung von Neuwagen mit Blackboxes“, weiß Melanie Leier, Rechtsanwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.
Intelligente Tempowarner für Neuwagen
Das Auto wird zum persönlichen Tempowächter: Alle neu zugelassenen Fahrzeuge müssen in der EU mit einem intelligenten Geschwindigkeits-Assistenzsystem (ISA) ausgestattet sein. Dieses System zeigt Fahrern nicht nur die aktuellen Tempolimits an, sondern warnt sie auch mit optischen oder akustischen Signalen, wenn sie zu schnell unterwegs sind. „In bestimmten Situationen kann das System auch automatisch die Geschwindigkeit verringern, wobei der Fahrer jederzeit die Kontrolle behält und das System wieder übernehmen kann“, erklärt Melanie Leier.
Smarte Assistenten fürs Auto
Neben den Tempowarnern werden auch weitere smarte Assistenzsysteme zur Pflicht in Neuwagen: Dazu gehören beispielsweise Notbremsassistenten, die in Gefahrensituationen automatisch eine Vollbremsung einleiten können. Müdigkeitswarner sollen zusätzlich das Fahrverhalten überwachen und bei Anzeichen von Erschöpfung Warnsignale abgeben. Verpflichtende Rückfahrassistenten sorgen außerdem für sicheres Rangieren und Einparken. Hinzu kommen ebenfalls Spurhalteassistenten, die bei ungewolltem Verlassen der Fahrbahn eingreifen und gegenlenken. „Diese Assistenzsysteme können grundsätzlich nicht dauerhaft abgeschaltet werden. Sie sind bei jedem Neustart des Autos wieder aktiviert und können immer nur für die einzelne Fahrt deaktiviert werden“, weiß Melanie Leier.
Schnittstellen für Alkohol-Wegfahrsperren
Einmal Pusten, bitte: Autos mit Alkohol-Wegfahrsperren – auch Alkolocks genannt – verlangen, dass der Fahrer vor Fahrtantritt in ein Messgerät pustet. Bei zu hohem Alkoholgehalt im Atem verweigert das Auto die Zündung des Motors. „Ab Juli müssen Hersteller eine Schnittstelle in ihre Wägen einbauen, über die ein solches Alkolock-System nachgerüstet werden kann. Die Maßnahme wird wahrscheinlich insbesondere in Carsharing-Fahrzeugen zur Anwendung kommen. Es ist bisher nicht vorgesehen, dass jeder Autofahrer vor der Fahrt einen Alkoholtest durchführen muss“, weiß Melanie Leier.
Blackboxes zur Unfallaufzeichnung
Ab dem 7. Juli 2024 wird jeder Neuwagen einen stillen Zeugen an Bord haben: Ähnlich wie Flugzeuge werden auch Autos mit Blackboxes – auch Event Data Recorder (EDR) genannt – ausgestattet. Diese Geräte zeichnen kontinuierlich verschiedene Fahrdaten wie Geschwindigkeit, Bremsvorgänge und Airbag-Auslösungen auf. Bei einem Unfall werden die relevanten Daten gespeichert, um den Hergang besser nachvollziehen zu können. „Der Zugriff auf diese Daten ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Fahrers möglich, es sei denn, es liegt eine gerichtliche Anordnung vor“, erklärt Melanie Leier. Diese Maßnahme soll dabei helfen, Unfälle besser zu analysieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
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